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Was deckt die Berufshaftpflichtversicherung ab?

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt grundsätzlich Schäden ab, die Versicherungsnehmer bei der Ausübung ihres Berufes verursachen, während eine private Haftpflichtversicherung Schäden im rein privaten Bereich reguliert. Die Berufshaftpflichtversicherung ist von der Unternehmenshaftpflichtversicherung abzugrenzen: Letztere deckt Schäden durch das Unternehmen selbst ab, die mit einer Berufsausübung nicht zu tun haben müssen. Es kann sich auch um einen Umweltschaden des Unternehmens oder um einen Schaden durch ein fehlerhaftes Produkt handeln. Daher sollten Betriebsinhaber neben der Unternehmenshaftpflichtversicherung auch eine Berufshaftpflicht für alle Mitarbeiter und für sich selbst abschließen, falls sie im Betrieb tätig sind.

Typische Fälle der Berufshaftpflichtversicherung

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Typische Fälle sind beispielsweise die Verunreinigung von Kleidung eines Kunden (passiert in Restaurants oder Friseursalons) oder das vom Baugerüst herabfallende Werkzeug, das einen Passanten trifft. Das sind genau diejenigen Schäden, die Mitarbeitende verursachen, weshalb der Unternehmer eine Berufshaftpflicht für alle Mitarbeiter abschließen sollte. Deren private Haftpflichtversicherung reguliert solche Fälle nicht, weil sie zur Berufsausübung mit ihren spezifischen Risiken gehören. Man beachte: Wenn dasselbe Missgeschick dem Maurer auf seiner eigenen Baustelle passiert, weil er gerade sein Eigenheim persönlich saniert und ihm dabei Werkzeug herabfällt, muss er seine private Haftpflichtversicherung für die Regulierung bemühen. Es geht also um den Kontext, in welchem die Berufshaftpflichtversicherung einspringt. Nun könnte der Maurer Letztere selbst abschließen, manche Arbeitnehmer*innen machen das auch. Unternehmer sind allerdings für solche Schäden prinzipiell verantwortlich. Daher sollten sie lieber eine Berufshaftpflicht für alle Mitarbeiter abschließen. Die geschädigte Partei wird vom Unternehmen, nicht vom Mitarbeiter persönlich den Schadenersatz verlangen. Schlimmstenfalls (bei Personenschäden oder sehr schweren Sachschäden) können die finanziellen Folgen den Unternehmer in die Insolvenz treiben.

Wozu benötigt der Betrieb eine Unternehmenshaftpflichtversicherung?

Die Unternehmenshaftpflichtversicherung reguliert Schäden, die durch betriebstypische Risiken entstehen können. Umweltschäden und Schäden durch fehlerhafte Produkte sind die Klassiker. Es sind allerdings nicht Mängel der Produkte versichert, die deren Funktion einschränken, hierfür gibt es eine gesonderte Mängelhaftungsversicherung. Vielmehr könnte ein falsch verdrahtetes elektrisches Gerät einen Brand oder gar einen Personenschaden durch Stromschlag verursachen. Dann würde die Unternehmenshaftpflichtversicherung einspringen. Grundsätzlich deckt sie Personen- oder Sachschäden durch die unternehmerische Tätigkeit ab.

Berufshaftpflicht für alle Mitarbeiter: Norm in den meisten Betrieben

In den meisten Betrieben mit höheren Risiken durch die Berufsausübung der Beschäftigten ist die Berufshaftpflicht für alle Mitarbeiter die Norm. Die Arbeitgeber schließen sie ab und befreien sich damit vom Risiko durch Schäden und Unfälle, welche die Mitarbeitenden verursachen könnten. Dies betrifft Firmen mit sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeitern und nur sehr selten Betriebe, die auch für Nebenberufler eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. In der Regel müssen sich diese selbst darum kümmern. Auf jeden Fall werden Führungskräfte mit hohen Haftungsrisiken durch ihr Unternehmen versichert.

Gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung

Sowohl die Unternehmenshaftpflichtversicherung als auch die Berufshaftpflichtversicherung sind in einigen Branchen und Berufen gesetzlich vorgeschrieben. Die Berufshaftpflichtversicherung müssen beispielsweise

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Steuerberater,
  • Architekten und
  • Hausverwalter


abschließen. In diesen Berufen herrschen sehr hohe Risiken entweder mit enormen Schadensummen (Steuerberater, Anwälte) oder gar für Personen- und hohe Sachschäden (Ärzte, Architekten, Hausverwalter). Generell ist es übrigens allen Freiberuflern zu empfehlen, sich gegen berufliche Risiken zu versichern.

Für mehr Information :- betriebsausfallversicherung

firmenversicherung

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